Band 60: Eintrag vom  15. Dezember 1890 (Nr. 771)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

13.) genehmigt nachträglich den Antrag der Firma Wilhelm Werhahn zur Anlage einer Kettengangvorrichtung über den Erftcanalweg und die Canalböschung unterhalb der Erft- eisenbahnbrücke unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes, sowie unter Vorbehalt der von dem Bürger- meister mit der genannten Firma etwa noch näher zu vereinbarenden Vorkehrungen zur Verhütung von Ver- kehrsstörungen und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von zwei Mark;