Band 55: Eintrag vom  25. Juni 1868 (Nr. 340)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Anlage eines Kanals vor dem Rheinthore und Verkauf eines kleinen städtischen Terrains daselbst.

Auf Antrag der Firma Poensgen & Companie und nach Anhörung der stadträthlichen Fachkommission genehmigt die Versammlung 1. daß der genannten Firma das kleine städtische Terrain nördlich vom jüdischen Begräbnißplatze gegen eine Vergütung von 5 Thlr. pro Ruthe käuflich abgegeben werde;

2. daß derselbe gestattet werde, einen Kanal von ihren Fabrikgebäude durch jenes Terrain und die städtische Laache bis zur Erft anzulegen und zwar unter folgenden Bedingungen; a Neben dem jüdischen Begräbnißplatz und auf der Laache vor dem Leinenpfade sind 2 Bassins anzulegen zur SchmutzAblagerung; dieselben sind zu überdecken und stets gehörig zu reinigen;

b der Kanal ist so anzulegen, daß derselbe auf der Laache mit zwei Fuß Erde überdeckt wird;

c. die Gestattung der Kanal-Anlage geschieht auf 28 Jahre, und es hat die besagte Firma eine jährliche RecognitionsGebühr von 1 Thlr. dafür an die Stadtkasse zu entrichten;

d die Abfindung des Pächters ist Sache der Firma Poensgen & Companie;

e. Falls die beiden Bassins nicht genügen, um eine Ablagerung von Schmutz, Schlamm x in der Erft zu vermeiden, ist genannte Firma gehalten, diejenigen weiteren Vorkehrungen zu treffen, die für den gedachten Zweck für nothwendig erachtet werden.

actum ut supra