Band 60: Eintrag vom  9. Februar 1897 (Nr. 2109)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

a.) In Ergänzung des Beschlusses vom 12. vorigen Monats wird beschlossen, der Firma Werhahn den Lager- platz, soweit er nicht nach Absatz C an die Lagerhaus-Gesellschaft verpachtet wird, auf fünf feste Jahre zum Preise von siebenhundert fünfzig Mark jährlich zu verpachten. Eine dreimonatliche Kün- digung innerhalb dieser Zeit soll nur stattfinden können, wenn

1.) ein neuer Anschluß der Hafenbahn an den Güter-Bahnhof der Staatsbahnausgeführt ist, 2.) wenn die Stadt das Grundstück verkauft, 3.) wenn die Stadt das Grundstück zu eigenen

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städtischen Zwecken, insbesondere auch zu Eisenbahn- zwecken benutzen will.