Band 58: Eintrag vom  11. November 1878 (Nr. 1599 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Remuneration des Standesbeamten.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden erklärt die Versammlung sich damit einverstanden, daß die für den Standesbeamten ausgeworfenen Remuneration, anstatt vom 1 Januar künftigen Jahres bereits vom 1 November dieses Jahres, gezahlt werde

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