Band 59: Eintrag vom  30. Juli 1883 (Nr. 1099)

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Transkription

 
2, Wasser-Abfluß in die Erft:

Stadt-Verordneten-Versammlung gestattet der Firma W. Werhahn auch fernerhin und zwar auf die Dauer von 29 Jahren, die Anbringung eines Rohres unter den vom Niederthor nach dem Rheinthor führende Wege behufs Wasser-Abflusses zur Erft unter der Bedingung, daß

1) im Falle einee Verlegung des Rohres sich als nothwendig erweisen sollte, diese auf Kosten der Firma W. Werhahn und in der von der Stadt angeordneten Weise zu erfolgen hat, 2) Die Firma W. Werhahn für diese Vergünstigung eine jährliche Recognition von fünfzig Mark, und zwar am 1. October eines jeden Jahres, zu entrichten hat. Der in dieser Angelegenheit gefaßte Beschluß vom 24. Juli 1882 wird aufgehoben.