In dem heute in außergewöhnlicher Sitzung versammelten Gemeinderathe trug der Bürgermeister vor, daß das Haus Piedboeufin Lüttich durch den hiesigen KaufmannW. Math. Therkatz habe anfragen lassen, ob die Stadt demselben zur Anlage eines Schiffbau-Werftes an der Laache vor dem Rheinthore 5 bis 6 Morgen, von dem Judenbegräbnißplatz abwärts, auf zehn Jahre pachtweise überlassen und ihm zugleich die Befugniß einräumen wolle, während dieser Frist das angepachtete Terrain von der Stadt käuflich zu erwerben - und zu welchem Preise für beide Fälle.
Der Gemeinderath gab nach sorgfältiger Berathung die Erklärung ab, daß er bereit sei, dem Hause Piedboeuf zum Zwecke der Anlage eines Schiffbau-Werftes die vorgedachten 5 - 6 Morgen von der Laach auf zehn Jahre in Pacht zu geben und demselben zugleich die Befugniß einzuräumen, dieses Terrain vor Ablauf der Pachtzeit unter dem Vorbehalt der erforderlichen höhern Genehmigung, käuflich zu erwerben.
Gemeinderath stellt zu dem Ende den jährlichen Pachtpreis auf fünfzehn Thaler und den Kaufpreis auf fünfhundert Thaler pro Morgen fest, unter folgenden Bedingungen:
1. der an dem Erftkanal vorbeiführende Leinenpfad von 24 Fuß Breite muß nach wie vor für den Erftverkehr frei bleiben, und die Schifffahrt in Folge der Anlage keine Störung erleiden;
2. Für den Fall der Ausführung der projectirten Zweigbahn dem Ufer des Erftkanals entlang, hat das Haus Piedboeuf event. zu gestatten, daß dieselbe in ihrer Fortsetzung für den allgemeinen Verkehr neben dem an seinem Etablissement vorbeiführenden Theile des Leinpfades und weiter angelegt werde, ohne alle andere Vergütung Seitens der Stadt, als den ratirlichen Abzug an dem Pacht- resp. Kaufpreise von dem dazu erforderlichen Terrain.
3. Bei erfolgendem Ankauf nach eventueller Aufhebung des Etablissements ist die Stadt befugt, das Terrain zu dem Ankaufspreise wieder zurückzunehmen, und das Haus Piedboeuf sowohl in diesem
[Nächste Seite] diesem [eingefügt:Falle] als in jenem des Ablaufs der Pachtzeit verpflichtet, das Terrain in seinem jetzigen culturfähigen Zustand wieder herzustellen.Gemeinderath autorisirt gleichzeitig den Bürgermeister, hierüber mit dem Hause Piedboeuf Vertrag abzuschließen, und darin noch ferner aufnehmen zu lassen, daß dasselbe mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Pachtzeit sich über den Ankauf des Terrains zu dem obenangegebenen Kaufpreise, zu erklären habe.
actum ut supra
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