1.) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den an die Firma W. Werhahn verpachteten, mit VI 445 bis 449 bezeichneten Lagerplatz vor dem Rheinthor zum 1. August ct. soweit zu kündigen, als derselbe [Wort korrigiert: der] die Fluchtlinie[oberhalb eigefügt: der Rheinthorschule ]fällt, & dieses Terrain bis auf Weiteres der Schule zur Vergrößerung des Spielplatzes zu überweisen, jedoch unter Vorbehalt einer späteren anderweitigen Verwendung.
| Typ | Flur |
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| Erwähnt in |
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| Typ | Gebäude |
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| Typ | Flur |
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