Der Vorsitzende theilt mit, daß die Stadt im Prozesse contra Firma Werhahn wegen Räumung des Lagerplatzes vor dem Rheinthore in erster Instanz abgewisen sei, worauf die Versammlung beschließt, da die ortsübliche Kündigungsfrist mit dem 16. October courant ablaufe, die Sache auf sich beruhen zu lassen . Gleichzeitig wird beschlossen, die dem Herrn Beck durch die Räumungsklage entstandenen Kosten zu erstatten.