In der Prozeßsache Wienstroer ./. Stadt Neuss wegen Forderung aus Bauarbeiten (Geldentwertungsschaden) stimmt Versammlung unter der Bedingung, daß Kläger die Klage zurückzieht, folgendem Vergleich zu: Der Firma wird die Ausführung der Arbeiten zu den beiden Bedürfnisanstalten übertragen und Berücksichtigung bei einer weiteren Arbeit, soweit möglich in Aussicht gestellt. Jede Partei trägt die Hälfte der entstandenen Kosten.
Sodann beschließt Versammlung, das zwischen der Stadt und der Badischen Sägewerks A. G. Zweigniederlassung Düsseldorf bestehende Mietverhältnis über den 1,1674 ha großen Lagerplatz in Düsseldorf - Heerdt mit dem 1. Februar 1926 aufzuheben und auf bare Mietzahlung ab 1. September 1925 zu verzichten, wenn die Firma die auf dem Platz liegenden Gleise und Zubehör der Stadt übereignet und der Platz am 1. Februar 1926 geräumt wird.
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Typ | Gebäude |
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Typ | Stadt |
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