Dem Gemeinderath werden die Verhandlungen der Armen-Verwaltung vorgelegt, wonach dieselbe verschiedene, in der Gemeinde Heerdt gelegene Grundstücke von zusammen ca acht Morgen bei öffentlicher Ausstellung zu 1036 Thl., mit Einschluß der Steiggelder und unter Abrechnung der Verkaufskosten zu einer Netto-Summe von 1115 Thl verkauft hat. Da nach der beigebrachten glaubhaften Taxe die gedachten Parzellen nur einen Werth von 956 Thl. 20 Sgr 5 Pf halten, ihr seitheriger Pachtertrag abzüglich der Steuern nur 16 Thl 14 Sgr 8 Pf ausmacht, während der erzielte Kaufpreis bei seiner Verzinsung zu 5 % - 55 Thl. 22 Sgr. 6 Pf. an jährlicher Einnahme abwirft. So liegt die Veräußerung im entschiedenen Interesse der Armen-Verwaltung um so mehr, als die Grundstücke größtentheils den Rheinüberschwemmungen ausgesetzt sind, zwei der Parzellen bereits in den letztern Jahren dadurch entwerthet worden, und die andern ähnlicher Gefahr blos gestellt sind. Unter diesen Umständen ertheilte Gemeinderath zu dem statt gehabtem Verkauf seine Zustimmung. actum ut supra