Der Vorsitzende theilt ein Schreiben der Bergisch Märkischen Eisenbahn mit, wornach dieselbe Anstand nimmt, die von der Stadtverordneten-Versammlung unter'm 23. Februar cr. gestellte Bedingung, welche wie folgt, lautet: " Das zu der Zweigbahn verwendete Terrain wird der Direction so lange in näher zu vereinbarenden Grenzen zur Disposition gestellt, als die Zweigbahn in Betrieb erhalten wird; hört der Betrieb auf, fallt derselbe an die Stadt zurück. " zu acceptiren.
Die Direction will jedoch damit einverstanden sein und hält es der Natur des Vertragsverhältnisses entsprechend, daß das zu der Hafenbahn zu verwendende städtische Terrain an die Stadt Neuss zur freien Verfügung zurückfällt, sowie daß die Berg.Märkische EisenbahnGesellschaft der Stadt die Kosten der Erdarbeiten erstattet und die Oberbau-Materialien zu einen eventl. durch Sachverständige festzusetzenden Taxpreise übernimmt, wenn der Betrieb auf der Hafenbahn in Folge dessen aufhört, daß die Berg.BMärkische Eisenbahn-Gesellschaft das Concurrenzproject einer Hafenbahn nach dem Rheine bei Heerdt ausführt oder den Betrieb auf dieser Concurrenzbahn übernimmt. Ein
[Nächste Seite] Ein Aufhören des Betriebes auf der städtischen Hafenbahn würde mit Rücksicht auf diese Seitens der Bergisch Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft zu übernehmenden Verpflichtungen erst dann anzunehmen sein, wenn derselbe mehr als ein Jahr lang sistirt worden ist.Die Versammlung beschließt hierauf, diese Angelegenheit dem Aufsichtsrath des Canalvereins zu überweisen.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Lagerplätze vor der neuen Schule vorläufig nicht zu verkaufen, sondern auf 3 Jahre unter dem Vorbehalte einer jederzeitigen dreimonatlichen Kündigung für den Fall, daß die Stadt die Plätze verkauft, wieder zu verpachten.
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