Über eine vorzunehmende Reparatur an der Facade des hiesigen Progymnasium wurde ein Kosten-An schlag im Betrage von 64 Thalern 1 Silbergroschen dem Stadtrathe vorgelegt, welcher, da die Arbeit dringend ist, und die gewöhnlichen Mittel dazu nicht ausreichen, die Ausführung aus dem Fond für Extraordinaria der Stadt-Casse beschloß, zugleich aber bestimmte, daß die Arbeit nicht durch öffentlichen Verding, sondern unter Aufsicht auf Rechnung bewerkstelligt werde.
Actum utsupra