Band 43: Eintrag vom  25. Juli 1827 (Nr. 21)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wurde beschlossen daß die Prüfungen der Schulkinder, welche aus der Primärschule entlassen werden, nur an Ostern und am Ende des Schuljahres statt finden sollen, und nur in dringenden Fällen eine Ausnahme stattfinden dürfe.