Band 45: Eintrag vom  6. März 1843 (Nr. 303)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Von dem vorsitzenden Beigeordneten wird vorgetragen, daß im Jahre 1805 ein kleiner städtischer Garten, die sogenannte Maikammer, zwischen Rhein- und Hessenthor, in der Nähe des jetzigen Krahnens gelegen, dem damaligen katholischen Pfarrer zur Benutzung übergeben worden, daß die seitherigen Pfarrer denselben fortwährend in Gebrauch gehabt, sich aber gegenwärtig die

[Nächste Seite] Nothwendigkeit herausstelle, diesen Garten wieder an die Stadt zu ziehen, indem solcher augenblicklich zur Niederlage verschiedener städtischer Utensilien unentbehrlich sei, und später zur Erweiterung des an jener Stelle zu bildenden Lagerplatze in Anspruch genommen werden müsse. Mit dem Pfarrer sei daher vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrathes, und der Genehmigung der Oberbehörde das Übereinkommen getroffen, daß er jenen Garten der Stadt wieder abtrete, wogegen ihm eine jährliche, zuerst im laufenden Jahre zu zahlende Entschädigung von zehn Thalern aus der städtischen Kasse zugesichert werden.

Dieses Übereinkommen wurde vom Stadtrathe genehmigt, wonach nunmehr die jährliche Entschädigung von Zehn Thalern für den Pfarrer auf den städtischen Etat gebracht werden wird.

Actum ut supra