Auf die Eingabe des Polizei-Commisaire von Graevenitzvom 7. des Monats äußerte der Stadtrath, daß eine fortlaufende Gehalts-Erhöhung für diese Stellung nicht zu zuerkannt werden können, daß er demselben jedoch in Rücksicht auf die bisher entwickelte thätige und einsichtige Amtsführung für das laufende Jahr, wie hierdurch geschehe, eine Gratification von fünfzig Thalern aus der Stadt-Casse gerne bewilligen.
Actum utsupra