Band 47: Eintrag vom  06. Februar 1846 (Nr. 268 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Bürgermeister eröffnet dem heute versammelten Stadtrath, daß die Beschlüsse vom 30. September und 2. December vorigen Jahres, nach welchen zur Steuerung der Noth des gegenwärtigen Winters ein im Laufe dieses Jahres rückzahlbarer Betrag von 3000 Thaler Seitens der Stadt aufgenommen wurde, von Königlicher Regierung zufolge wiederholt er- lassenen Verfügung vom 13. December vorigen Jahres I. Seite I. No 4884 nicht genehmigt worden, indem für die Rückzahlung keine Garantie bestehe. An diese Eröffnung knüpfte der Bürgermeister demnach einen im mittelst eingegangenen Antrag der Wohltätigkeits- Commission vom 4. des Monats , in welchem dieselbe zur Deckung der durch die diesjährige große Theuerung gesteigerten Bedürfnisse der Armen einen außerordentlichen Zuschuß von Zweitausend Thalern in Anspruch nimmt.

In Betreff des ersteren Punktes erklärte der Stadtrath, daß, da der Betrag von 3000 Thaler im Angesicht der bedrohlichen Verhältnisse bereits im verflossenen Herbste zur Bewirkung der Ankäufe von Lebensmittel aufgenommen, und der Wohltätigkeits-Commission überwiesen wurden, die Sache nun nichtmehr rückgängig zu machen sei, daß aber jene Summe durch Veräußerung der beschafften Naturalien im Laufe dieses Jahres unverkürzt und ohne Zinsen-Verlust wieder erstattet werden solle.

Wegen des von der Wohltätigkeits-Commission nachgesuchten außerordentlichen Zuschusses von 2000 Thaler wurde von mehren Mitgliedern vorgeschlagen, diesen bei den obwaltenden Verhältnissen nothwendigen Betrag durch eine Umlage auf die Classensteuer mit Ausschluß der neunzehnten und zwanzigsten Stufe aufzubringen, während von anderer Seite die Proposition geschah, den Versuch zu machen, jenen Betrag durch freiwillige Beiträge unter den Einwohnern mittelst Subscription zu erlangen.

Bei der hier erfolgten Abstimmung vereinigte der letztere Vorschlag die Mehrheit

[Nächste Seite] der Meinungen, wonach denn in nächster Woche eine freiwillige Sammlung versuchsweise veranstaltet werden soll.

Actum utsupra