Band 47: Eintrag vom  15. Mai 1844 (Nr. 92)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Befreiung mehrer Schüler des Collegiums vom Schulgeld.

Auf die empfehlende Befürwortung der SchulCommission vom 25. April courant genehmigte der Stadtrath, daß den mit guten Censuren versehenen Schülern Carl Müller, Leopold Korten und Joseph Meuter, in Rücksicht auf die beschränkten Verhältnisse ihrer Eltern für das laufende Semester Befreiung vom Schulgelde am hiesigen Progymnasium zugestanden wurde.

Was jedoch die gleichzeitig beantragte nämlich Befreiung für den Schüler Theodor Berghoff, den des Lehrers Berghoff, an jener Anstalt betrifft, so glaubte der Stadtrath, diesem in Bezugnahme auf das Rescript der Königlichen Regierung vom 22. November v. J. I. II. C. N° 2104 die nämliche Begünstigung nicht ferner bewilligen zu können, da derselbe grundsätzlich darauf keinen Anspruch habe, und sich in der Anstalt mehre Söhne von FamilienVätern befinden, deren Einkommen jenes des Lehrers Berghoff nicht erreiche, so daß jenen Vätern als dann ohne Unbilligkeit die gleiche Berücksichtigung nicht versagt werden dürfte. Nach der Ansicht des Stadtrathes würde eine solche Ausdehnung jedoch zu weit führen, und die Einnahme des Schulgeldes zum Nachtheil der Gemeinde Casse mehr als zuläßig schmälern, wobei noch die Bemerkung hinzutrat, daß die Besoldung des Lehrers Berghoff im verflossenen Jahre wesentlich verbessert worden, und ihm zugleich von der übernommenen Beköstigung mehrer auswärtiger Schüler einiges Einommen zufliese.

Actum ut supra