Den vier städtischen Nachtswächtern wurde in Anbetracht der großen Lebensmittel-Theuerung, und ihres mäßigen Gehaltes, Jedem für das abgelaufene Jahr eine außer- ordentliche Zulage von 10 Thlr bewilligt.
Aus denselben Gründen votirte Gemeinderath für den HallenknechtG. Röseler eine einmalige Theuerungs- zulage von 10 Thlr, während auf dessen Gesuch um Gehalts-Erhöhung nicht eingegangen worden.
actum ut supra