Band 52: Eintrag vom  30. April 1860 (Nr. 613)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Antrag des früheren Gymnasial-Oberlehrers Blumberge auf Erstattung von Prozeßkosten.

Der Gymnasial-Oberlehrer Blumberge ist mit dem Gesuche eingekommen, daß die Stadt ihm diejenigen Kosten im Betrage von 13 Thlr ersetzen möge, welche ihn durch den von der Stadt erhobenen Prozeß wegen seiner lebenslänglichen Unterstützung erwachsen sind.

Da eine gesetzliche Verpflichtung zu einer solchen Erstattung nicht besteht, so wird solche von der Versammlung abgelehnt.

actum ut supra

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