Die Commission, welcher der in obiger Angelegenheit von dem Stadtverordneten Sommer gestellte ausführliche Antrag überwiesen worden, berichtet der Versammlung, daß nach eingezogener Erkundigung das Regierungs-Präsidium von den Königlichen Ministerien in Betreff der Einquartirung mit Weisung versehen sei, und daher eine Anfrage bei Königlicher Regierung im Sinne des Sommer'schen Antrages, ob die der Stadt Neuß zugedachte Einquartirung eines Bataillons Infanterie durch das Gesetz begründet sei, nicht anräthlich erscheine. Dieselbe macht vielmehr den Vorschlag, unter Geltendmachung der in den statt gefundenen Verhandlungen vorgebrachten Motive bei den Königlichen Ministerien des Innern und des Krieges und bei dem hohen Abgeordnetenhause die Verlegung des Bataillons nach einem andern, früher mit Einquartirungen weniger oder gar nicht belastet gewesenen Orte respective auf Emanirung eines Gesetzes, wornach die Einquartirungslasten durch sämmtliche Staatsangehörige gleichmäßig getragen werden sollen, zu beantragen, der Königlichen Regierung aber Abschrift der Eingabe an die Ministerien mit der Bitte mitzutheilen, das Gesuch der Stadt um Verlegung der ihr Zugedachten Einquartirung nach Kräften zu unterstützen.
Bei der eröffneten Debatte, wurde einerseits geltend gemacht, daß es wünschenswerth erscheine, zunächst das gesetzliche Recht zu einer so erheblichen Belastung der Stadt zu prüfen, und aus dem Grunde dem Antrage des Stadtverordneten Sommer Folge zu geben, dagegen wurde hervorgehoben, daß ein derartiger Antrag den früheren Behörden gegenüber nicht geeignet, und in solcher den Interessen der Stadt wenig förderlich sei.
Die Versammlung beschloß, dem Antrage der Commission gemäß, die beiden Anträge an die Ministerien und an die beiden Häuser, welche ein Entwurfe vorgelesen und genehmigt wurden, zu expediren und der Königlichen Regierung Abschrift der Eingabe an die Ministerien mit der Bitte um Unterstützung des darin gestellten Antrages auf Verlegung der Einquartirung, zuzufertigen.
Ein in der Sitzung weiterhin gestellter Antrag, neben den Eingaben an die Ministerien und an die beiden Häuser, demnach den Sommer'schen Antrag an die Königlichen
[Nächste Seite] Regierung gelangen zu lassen, wurde von der Versammlung nicht angenommen und zwar mit Stimmengleichheit durch den Ausschlag des Bürgermeisters.Sodann wurde beschlossen, das Schreiben des Commissars des General-Comandos nach dem in der Sitzung vom 5. dieses Monats gemachten Vorschlage der Commission zu beantworten.
actum ut supra