Band 52: Eintrag vom  17. September 1860 (Nr. 709)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Bericht der Bau- und Einquartirungs-Commission über den Bau einer Kaserne.

Die Betreffenden Commissionen referiren der Versammlung, wie sie es nicht im Interesse der Stadt erachten , jetzt schon auf den Bau einer Kaserne auf Rechnung der Stadt zu dem Zwecke überzugehen, um die jetzt durch Natural-Einquartirung respective in ermietheten Räumen untergebrachten Manschaften der hiesigen Garnison in derselben einzucaserniren, zumal die gegenwärtige Heeresformation, wornach Neuss zum Garnisonorte designirt

[Nächste Seite] worden, noch eine provisorische sei, und im künftigen Jahre erst nach vorheriger Berathung beim Landtage eine definitive Einrichtung werde getroffen werden. Den Ausführungen der Commissionen gegenüber, beschließt die Versammlung, einstweilen von der Erbauung einer Caserne Abstand zu nehmen.

Bei dieser Gelegenheit ersuchte die Versammlung den Bürgermeister, mit dem hiesigen Bataillons-Commando wo möglich ein Abkommen zu Stande zu bringen, wornach diejenigen Manschaften, für welche keine von der Stadt gemiethete Räumlichkeiten vorhanden, gegen einen von der Stadt zu zahlenden Serviszuschuß bis zu 16 Thlr pro Mann und Jahr, auf Natural-Quartier verzichten.

Ebenmäßig möge Vorsitzender zu vermitteln suchen, daß die Verwendung der Feuerungs- und Beleuchtungs-Materialien in den gemietheten Räumen nach den regulativmäßigen Bestimmungen, Seitens des Militairs besorgt werde.

actum ut supra