Über eine Eingabe von Agnes Lück geb. Klein um Vor schlagung als Aspirantin zur Aufnahme in die HebammenLehr-Anstalt, bemerkt die Versammlung, daß vorerst das Gutachten des Herrn Kreis-Physikus Sanitäts rath Dr. Rheindorf zur Sache eingeholt werden möge.
Gegen die Anschaffung des neuen Hebammen lehrbuches für jede der drei angestellten Hebammen auf Rechnung der Stadt wird nichts zu erinnern gefunden.
actum ut supra
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