Es wird eine landräthliche Verfügung vom 24. vorigen Monats vorgelegt, wornach Stadtrath befragt werden soll, ob derselbe damit einverstanden sei, daß der ratirliche Antheil der Stadt
[Nächste Seite] an den auf 7312 Thlr. veranschlagten Reparaturkosten des evangelischen Pfarrhauses auf die Stadt-Kasse übernommen werde, und ferner daß die hiesige Stadt die Ausführung der Arbeiten übernehme.Die Versammlung gibt die Erklärung ab, daß sie mit der Übernahme des verhältnißmäßigen Kostenantheils auf die Stadt-Kasse einverstanden sei, nicht aber damit, daß von der Stadt die Ausführung der Arbeiten übernom men werde.
actum ut supra