Das evangelischen Prespyterium hat beantragt, daß die Bau-Alignementslinie an dem an dem Promenadenthurme und der evangelischen Schule vorbeiführenden Wege dahin modifizirt werden möge, daß dieselbe am Ausgange der Alleestraße um ca. fünf Fuß hervortrete, wodurch so viel Raum genommen werde, daß der in der Alleestraße beabsichtigte Bau des evangelischen Pfarrhauses planmäßig ausgeführt werden könne, was sonst unmöglich.
Die Stadtbau-Commission ist mit dieser Modification in so fern einverstanden, als die Stadtverordneten-Versammlung zu derselben ihre Zustimmung gibt.
In Erwägung, daß durch die angeregte Abänderung der Alignementslinie, wodurch der in dieser Linie vor-
[Nächste Seite] vorhandenen kleinen Biegung nur eine andere Stelle gegeben wird, die Passage, welche daselbst ohnehin für Fuhrwerk unstatthaft ist, nicht beeinträchtigt werden kann, und die Breite des Weges zwischen dem Promenadenthurm und dem neuen Pfarrhause auf 15/6 [?]respective 12 [?] noch immer hinreichend erscheint, gibt die Stadtverordneten-Versammlung die Erklärung ab, daß ihrerseits die vorgeschlagene Veränderung der Baulinie ebenfalls gutgeheißen werde.actum ut supra
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