Band 55: Eintrag vom  22. November 1869 (Nr. 755)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Kosten des evangelischen Pfarrhauses.

Es wird der Stadtverordneten-Versammlung Kenntniß davon gegeben, daß die Gemeinde Holzheim durch Cassations-Urtheil von einer Beitragzahlung für den evangelischen Pfarrhausbau dispensirt worden, weil angenommen wurde, daß zur Zeit dieses Baues in der Gemeinde Holzheim keine evangelische Einwohner gewohnt haben. Diese letztere Annahme sei aber unrichtig, da es factisch sei, daß Holzheim damals evangelische Einwohner gehabt habe.

Nachdem die Stadt Neuss nun aufgefordert worden, einen Beitrag zur Wiedererstattung des Kosten-Antheils der Gemeinde Holzheim zu leisten, beschloß die Stadtverordneten-Versammlung, falls auf der Einforderung dieses Beitrages von 195 Thalern 19 Silbergroschen 4 Pfennige im Zwangswege bestanden werden sollte, gegen die Gemeinde Holzheim den Rechtsweg zu beschreiten, auch wenn die andern bezüglichen Gemeinden sich nicht anschließen möchten. Ferner sei gegen die gestellte Anforderung Recurs an das Königl. hohe Ministerium zu ergreifen.

a.u.s.