Das Bau-Comite des evangelischen Pfarrhauses beantragt unter Vorlegung der bezüglichen Verhandlungen, daß über die Seitens der Stadt geschehene unentgeldliche Abtretung eines Theils des Grund und Bodens für das evangeliche Pfarrhaus ein Kaufact aufgenommen werde.
Die Versammlung erwidert darauf, daß die Stadt auf die vorgeschlagene Abschließung des Kaufactes nicht eingehen könne, weil noch nicht entgültig feststehe, wer der künftige Eigenthümer des Parrhauses werden werde.
actum ut supra