Band 49: Eintrag vom  24. Dezember 1850 (Nr. 91)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Maßgabe des §. 60 der Gemeinde-Ordnung vom 11. Merz c. beschäftigte sich Gemeinderath mit Feststellung der Besoldung und der Kanzlei-NotwendigkeitenNothwendigten des künftigen Bürgermeisters.

Nach gepflogener umsichtiger Berathung wurde hierüber beschlossen: 1. das Gehalt des künftigen Bürgermeisters auf 600 Thlr jährlich mit der Bestimmung festzustellen, daß Pen- sions-Anspruch wegfalle; 2. zur Bestreitung der Kanzleikosten demselben eine besondere jährliche Entschädigung von 450 Thlr. zu bewilligen, und 3. den bisherigen ersten Secretaire des Bürgermeisters, Michael Krings mit einer jährlichen Besoldung von 450 Thlr unter Vorbehalt gegenseitiger halbjähriger Kündigung als Gemeinde-Secretair anzustellen, und denselben zur Verfügung des künftigen Bürgermeisters zu geben, den er als seinen Vorgesetzten betrachten muß, so daß hiernach die gesammten Kanzleikosten auf 1500 Thlr sich belaufen werden.

In Beziehung auf die Anstellung des Gemeinde- Secretaire, Punkt 3 wurde noch besonders beschlossen, daß die Besoldung von 450 Thlr. nur an die Person des p Krings geknüpft sei, welcher sich als einen thätigen, zuverläßigen Beamten bewährt habe, und daß das Gehalt für ? nach seinem etwaigen Austritt an- zustellenden neuen Gemeinde-Secretaire auf 400 Thlr fixiert werde, und die Differenz von 50 Thlr. dem städtischen Aerar zufließe.

a. u. s.