Nachdem Herr Bürgermeister Ridder, welcher seiner Zeit für eine zwölfjährige Amtsdauer zum Bürgermeister hierselbst gewählt worden, sich seit dem 8. des Monats im zwölften Jahre in seinem hiesigen Wirkungskreise befindet, war heute auf Grund des § 30 der Städte-Ordnung Termin zur Neuwahl eines Bürgermeisters anberaumt.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschloß zunächst, die künftige Besoldung des Bürgermeisters, außer den etatsmäßigen Büreaukosten, wie bisher auf 1200 Thlr. zu belassen, und nahm dann mittelst verdeckter Stimmzettel wiederum für eine zwölfjährige Amtsdauer die Wahl vor, welche das Resultat hatte, daß Herr Bürgermeister Ridder einstimmig wieder gewählt wurde.
actum ut supra