6. Der vorsitzende Bürgermeister trug den Vertrags-Entwurf mit dem Fiskus wegen Abtretung eines Terrains an der Breitestraße für Benutzung zum Neubau eines Gymnasiums vor, welcher in seinem Inhalte gutgeheißen wurde. Derselbe lautet wie folgt:
§ 1
Falls die Unterrichtsverwaltung die dem Reichsmilitairfiscus zugehörige Gartenparzelle an der Breitestraße Flur F 1655 getheilt durch 325 zum Zwecke des Neubaues eines Gymnasiums von dem Militairfiscus ankauft und auf demselben ein neues Gymnasialgebäude errichtet, steht derselben nach § 2 des Vertrages von 18 Dezember 1873 frei, das alte Gymnasialgrundstück nebst Gebäuden und Inventar für seine Rechnung zu veräußern.
Sowohl in Bezug auf jenes Grundstück nebst allen dazu gehörigen Gebäuden als im Bezug auf die neu zu errichtende Parzelle nebst allen darauf zu errichtenden Baulichkeiten wird der § 5 des Vertrages vom 18. Dezember 1873 außer Kraft gesetzt.
§ 2
Von dem Zeitpunkte ab wo die Unterrichtsverwaltung respective das Gymnasium das neue Gymnasialgebäude definitiv bezieht, wird auf alle in den § § 3 und 4 des Vertrages vom 18 Dezember 1873 dem Staate vorbehaltenen Rechte und Befugnisse zu Gunsten der Stadt Neuss Verzicht geleistet.
[Nächste Seite]§ 3
Dafür verpflichtet sich die Stadt Neuss zur Vergrößerung der von dem Reichsmilitairfiscus zu erwerbenden Grundparzelle, an dem ihr zugehörigen, östlich davon belegenen Hospitalgarten Flur F 1657/310-320 des Catasters dem Fiskus soviel unentgeltlich zum freien Eigenthum abzutreten, daß das für das Gymnasium bestimmte Terrain demnächst eine Nordfront von 65 Meter an der Breitestraße und von 52,55 Meter nach Süden zu hat.
Der hiernach von der Stadt herzugebende Terrainabschnitt ist auf der anliegenden zu diesem Vertrage paraphirenden Karte des Geometers Rappenhoener vom 7 Juli 1881 mit E F K J bezeichnet, und ist 17 Are 63 Meter groß.
§ 4
Ferner tritt die Stadt an die Unterrichtsverwaltung das vordem militairfiscalischen Garten bis zur Alignementslinie gelegene Terrain unentgeltlich ab, welches nach der erwähnten Karte des Geometers Rappenhoener einen Flächeninhalt von 84 QuadratMeter umfaßt, wohingegen die Unterrichtsverwaltung von dem militairfiskalischen Garten an dessen südlichen Ende den auf der erwähnten Karte des GeometersRappenhoener mit D. E. H. G. be zeichneten Streifen welcher 2 Are 15 Quadratmeter groß ist zum Zwecke der Erweiterung des am südlichen Ende des militairfiscalischen Gartens vorbeiführenden Feldweges auf 36 Fuß unentgeltlich an die Stadt Neuss abtritt.
§ 5
Falls noch zur Errichtung des Gymnasialgebäudes eine
[Nächste Seite]weitere Verlängerung der Nordfront und zwar bis zu 75 Meter erforderlich sein sollte verpflichtet, sich die Stadt Neuss von dem im § 3 erwähnten Hospitalgrundstücck noch so viel abzutreten, als zur Erreichung einer Nordfronte von 75 Meter erforderlich sein sollte, jedoch nicht unentgeltlich sondern gegen Zahlung von 90 Mark pro Quadratruthe. Die Versammlung erklärt sich mit dem Entwurfe einverstanden.