Auf den Vorschlag des Vorsitzenden erklärte die Versammlung, daß sie der nach dem Beschlusse der Kommission an die Bergisch-Märkische EisenbahnGesellschaft zu stellenden Anforderung um Anlegung einer AusladeStelle unterhalb der Eisenbahn-Brücke für Schiffe, welche dieselbe nicht passiren können, sich anschließe und spricht sich ferner dahin aus, daß dieselbe auf mindestens 250 Fuß Länge anzulegen ist.
a.u.s.