Band 58: Eintrag vom  11. September 1876 (Nr. 872 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Zweigbahn.

Der Vorsitzende trägt vor, daß der Aufsichtsrath des Canal- vereins vorschlage, gegenüber den Zuschriften der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Elberfeld vom 4. Februar, 16. April und 3. August courant folgende Erklärungen respective Bemerkungen abzugeben:

I. Bezüglich des Projectes und des Kostenanschlages.

1. In der zu Neuss abgehaltenen Conferenz, welche der Anfertigung des Planes voranging, war von Anlagen für Rechnung der Stadt südlich der Viehrampe durchaus keine Rede. Es wurde im Gegensatze zu den ursprünglichen Unterredungen bei der ältesten Ortsbesichtigung nur

[Nächste Seite] concedirt, daß, die Veränderung der Viehrampe zu umgehen, auf dem der Bergisch-Märkischen Bahn gehörenden Wege noch ein Geleise mittelst gewöhnlicher Weiche abgezweigt werde. Die Kosten dieser Anlage auf fremdem Boden übernahm die Stadt nur ungern; die Kosten des jetzt eingezeichneten und im Kostenanschlage aufgeführten Ausziehgeleises mit englischer Weiche muß die Stadt entschieden ablehnen.

2. Der Weg vom Judenkirchhofe nach Osten steil abwärts wird so verlegt, daß ein Uebergang über das Anschlußgeleise nicht mehr stattfindet.

3. Die beiden eisernen Röhrendurchlässe an der Chaussee erachtet die Stadt nicht in ihrem Interesse. Die Gräben auf der Stadtseite werden vom zukünftigen Bahnübergange nicht alterirt; auf der anderen Seite ist allerdings jetzt schon die Wasserleitung unvollkommen; diese Unvollkommenheit kann aber ohne Nachtheil für die Zweigbahn fortbestehen. Wenn die Bergisch-Märkische Bahn zum Zwecke der Entwässerung ihres Viehhofes Anlagen zu machen gedenkt und dazu Verhandlungen mit der Stadt eingeleitet werden sollten, so wird es an Entgegenkommen diesseits nicht mangeln; aber ohne jede Entschädigung kann die Stadt die lästige Servitut der Wasseraufnahme aus größeren Flächen und von einer ziemlichen Strecke der Staatsstraße nicht übernehmen.

4. Der Bahndurchlaß, welcher gleich nach dem durchschreiten des Werhahnschen Grundstücks vorgeschlagen wird, erscheint entbehrlich.

5. Die beiden Ladegeleise beschränken gar zu sehr die städtischen Lagerplätze , zumal neben denselben ein angemessener Fahrweg angelegt werden muß, der dem Verkehr mit Fuhrwerk und dem Fußgänger dient. Sehr wahrscheinlich wird nun der Eisenbahnverkehr an dieser Stelle große Dimensionen nicht annehmen; es dürfte genügen, wenn das dem Anschlußgeleise nächste Drittel Doppelgeleise würde, während die übrigen zwei Drittel (bis zur Erfteisenbahnbrücke) nur eingleisig weitergeführt werden. Wiese der Verkehr das erfreuliche Resultat auf, daß das einfache Geleise nicht ausreicht, so würde Niemand gegen nachträgliche Einlegung des zweiten Schienengeleises etwas einwenden können.