Auf die in Folge des Beschlusses vom 25. Juni curant erlassene öffentliche Bekannt- machung haben vier Adjuventen gegen die Verlegung der alten Kuhstraße protestirt. - Stadtrath erklärt darauf, daß unter den in dem Beschlusse vom 25. vorigen Monat s gestellten Bedingungen zur Verlegung die Rechte der vier Protestirenden hinreichend gewahrt sind, und wird der Beschluß in seiner Fassung auf- recht erhalten.
a. u. s.