Band 49: Eintrag vom  26. Mai 1852 (Nr. 458)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des Bescheides der Königl. Direction der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahnvom 9. Mai c. die Anlage einer Zweigbahn betreffend, lautend wie folgt:

" Ew. Wohlgeboren erwidern wir auf die gefälligen " Schreiben vom 30. Januar c. und 4ten d. Mts., daß die " Anlegung einer Zweigbahn von dem dortigen Bahnhofe " zum Erft-Canale nicht so sehr für die Aachen-Düssel- " dorfer Hauptbahn, als vielmehr für die dortige Stadt " von Interesse zu sein scheint. Da die Herstellung " dieser Zweigbahn beträchtliche Kosten verursacht, so können " wir daher die Offerte der dortigen Stadt, zu der " Anlage das erforderliche Terrain herzugeben, nicht für " genügend erachten. Es wird die dortige Stadt " außerdem sich verbindlich machen müssen: " 1. von allen Steinkohlen und Gütern, welche von der " Zweigbahn kommend oder auf dieselbe übergehend, auf " dem Erftkanal befördert werden, gar keine oder " doch nur festbestimmte, mäßige, ohne nähere Geneh- " migung nicht zu erhöhende Abgaben erheben zu wollen, " und

" 2. der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn künftig auch " noch Ein Viertel von dem zu erstatten, was alljähr- " lich an Bahngeld für den Gütertransport auf dieser " Zweigbahn weniger eingeht als Zweitausend Thaler. " Die Bedingung zu 1. scheint mit zur Sicherung " und Belebung des Güterverkehrs auf der Zweigbahn " nothwendig; auch dürfte die Abschaffung oder doch " die möglichste Herabsetzung der auf der Benutzung " des Erftkanals lastenden Abgaben behufs Hebung und " Ausbreitung des dortigen Speditionshandels schon " seither sich als wünschenswerth darstellen und somit " bereits im eigenen Interesse der dortigen Stadt " liegen.

" Was die Forderung ad 2 betrifft, so berechnen

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" sich die muthmaßlichen Anlagekosten der Zweigbahn auf " pp. 25 000 Thlr.. Da angenommen werden kann, daß zum " Betrieb der Zweigbahn 50 Prozent der Brutto-Einnahme " auflaufen, so wird daher bei jener Proposition das, " was die Zweigbahn unter 4 Prozent Zinsen des Anlage- " Kapitals an Rein-Ertrag einträgt, zur Hälfte von " der Stadt und zur Hälfte von dem Eisenbahnfond getragen " werden.

" Ew. Wohlgeboren ersuchen wir, dem Gemeinderath " dortiger Stadt von dieser, vorbehaltlich der Genehmigung " des Königlichen Ministeriums, von uns gemachten " Proposition Mittheilung zu machen und für den Fall " der Acceptation uns den desfallsigen Beschluß baldigst " zukommen zu lassen.

[Fortsetzung Text] Eingehung auf diese Modifikation dürfte voraussichtlich um so weniger zu bezweifeln sein, wenn in Erwägung gezogen wird, daß die Stadt außer vorbesprochener Verbindlichkeit, die für die Zweigbahn erforderliche Grundfläche unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, also um den Werth dieser Grundfläche, mehr als die Hälfte der Leistungen zu übernehmen, dagegen aber, wie Eingangs bemerkt worden, einen directen Antheil an den Überschüssen nicht zu beanspruchen hat. Nach Einsicht des Berichtes über die desfallsigen Verhand- lungen der diesseitigen Deputation mit der Königl. Eisenbahn-Direction und nach reiflichen Berathungen genehmigt Gemeinderath die von der besagten Königl. Direction gemachte Proposition, nach welcher die Stadt außer der Hergabe des zur Anlage der Zweigbahn erfor- derlichen Terrains, der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn auch noch ein Viertel von dem zu erstellen hat, was alljährig an Bahngeld für den Gütertransport auf dieser Zweigbahn weniger eingeht als zweitausend Thaler, jedoch mit der in der Natur der Sache sowie in der Billigkeit begründeten Modification, daß bei einem eventuellen Ausfall nicht blos das bezügliche Jahr maß- gebend sei, sondern ein Zeitraum von zehn bis zwölf Jahren in die Berechnung gezogen werde, und die sich ergebenden, 2 000 Thl. übersteigenden, jährlichen Mehr-Ein- nahmen vorher in Abzug gebracht werden müssen. Bleibt dann noch ein Ausfall übrig, so würde für diesen die Stadt zwei Viertel aufzukommen haben. [Auslassungszeichen] Die