Band 59: Eintrag vom  2. Juni 1881 (Nr. 649)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Bildung eines Deichverbandes.

Der Vorsitzende verliest eine Verfügung der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, wonach dieselbe zur Genehmigung einer Bepflanzung des hiesigen Erftkanaldammes mit hochstämmigen Bäumen gerne bereit sein würde, sobald die Stadt Neuss durch Einwilligung in die Bildung eines Verbandes zur Regulirung der Polder-Bewässerung, Unterhaltung und Beaufsichtigung der Deiche und SchleusenAnlagen zwischen der Stadt und dem Rheine die Möglichkeit eines genügenden Schutzes des Erftkanaldammes gegen einseitige Beschädigung durch Hochwasser bietet.

Die Versammlung lehnt eine Betheiligung zur Bildung eines Deichverbandes ab.

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