Stadt-Verordneten-Versammlung findet im städtischen und öffentlichen Interesse nichts dagegen zu erinnern, daß Herr Dr. Rheindorff hierselbst die zwischen dem ihm zugehörigen Parzellen Flur A Nr. 734/203 und Nr. 1295/215 belegene Gasse soweit vertilgt resp. zu seinem Eigenthum hinzunimmt, als sie an die zuletzt bezeichnete Parzelle anschießt, unbeschadet jedoch aller Rechte Dritter und mit dem Vorbehalt, daß Herr Dr. Rheindorf der Stadt zum Ersatz aller Kosten verpflichtet ist, welche ihr etwa durch gegenwärtigen Beschluß ??chten könnten.
Sie erklärt sich ferner damit einverstanden, daß Herr Dr. Rheindorf die von ihm projectirte Augenklinik nicht in der Straßenfluchtlinie, sondern in dem jenseits der Gasse gelegenen Garten errichtet, mit der Maßgabe daß dasselbe die ortsstatutarischen Beiträge zu den Kosten der Königs-Straße für seine ganze Front an letztere zu entrichten hat.