Die Versammlung beschließt auf den Antrag von Scheven, Simons und Schulte die Röhrenleitung bis zum AlexianerKloster, dem Etablissement von Simons und bis zur Rheinischen Papierfabrik zu verlängern. Jedoch soll die Firma Simons die Kosten des vor dem Etablissement anzubringenden Hydranten sowie die Rheinische Papierfabrik ebenfalls die Kosten der Hydranten soweit deren Zahl Einem übersteigt und im übrigen auch die von dern Hydranten nach dem Vertrage mit Scheven zu zahlenden jährliche Abgabe zu tragen haben. Ferner müssen die Firma Simons sowie die Rheinische Papierfabrik sich verpflichten, daß das für die Verlängerung des Rohrnetzes zu verwendete Capital mit 4 1/2 % sich verzinst.
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