Der Versammlung wird die Abrechnung über die Ausführung des Wasserwerks vorgelegt wie solche zwischen der stadträthlichen Commssion und dem Unternehmer Scheven festgestellt werden. Demnach sind von p Scheven 231 616 Mark 34 Pfg. zu verzinsen und davon 240 865 [mit Bleistift korrigiert in 5] Mark 95 Pfg. mit 15 % Aufschlag später zu berechnen, während 23 493 Mark 70 Pfg. Kosten nicht zu verzinsen sind. Die Verzinsung soll vom 1 April 1881 an beginnen und zwar bis 1. October 1881 mit 4 1/2 % und von da ab mit 4 von 99.
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dieser Abrechnung einverstanden.
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