2. Abtragung des Walles. Die Versammlung beschließt, die Abtragung des Hammthorwalles zwischen der Neustraße und dem Hammthor, nach dem Kostenanschlage des Herrn Baumeisters Floeren, welcher sich auf 3100 Mark beläuft, verrechnen zu lassen, mit der Modification, daß über die Errichtung einer neuen Mauer die Entscheidung vorbehalten wird.
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