Der Vorsitzende theilt mit, daß der entlassene PolizeidienerBetzing bei seinem Dienstantritte die Kleidergelder mit 30 Th. zu seiner Unifor- mirung auf seine Bitte vorauserhalten habe und schulde derselben somit, nachdem er nach 7 monatlicher Dienstzeit entlassen worden, dieselben noch für 5 Monate im Betrage von 12 1/2 Th., ersuche er demzufolge die Versammlung ihn zur Anstrengung eines Prozesses contra Betzing zu ermächtigen. Die Versammlung beschließt jedoch von der Rückzahlung der 12 1/2 Th. Abstand zu nehmen.