Auf das Schreiben der Königlichen Direction der Bergisch Märkischen Eisenbahn vom 17. vorigen Monats wird folgender Beschluß gefaßt: Die Stadtverordneten-Versammlung erblickt in dem Inhalte des Schreibens der Königlichen Eisenbahn-Direction vom 17. v. Mts. eine bedeutende Annäherung an ihren mittelst Schreiben des Bürgermeisters vom 6. Maerz courantder Direction mitgetheilten Beschluß. Eine vollständige Einigung wird bei Gelegenheit der endgültigen Formulirung des abzuschließenden Vertrags am ersten erzielt werden. Daher möge die EisenbahnDirection ersucht werden, nunmehr einen vollständigen Vertragsentwurf vorzulegen.
Auf ein später eingegangenes Schreiben der Direction vom 26. vorigen Monats. dahingegend, ob die anzulegende Zweigbahn als integrirender Bestandtheil des Bergisch- Märkischen Eisenbahn-
[Nächste Seite] Unternehmens, oder aber als selbsständiges Unternehmen der Stadt Neuss ausgeführt werden soll, wird Folgendes beschlossenDa die Verhandlungen mit der Bergisch-Märkischen EisenbahnGesellschaf t fast bis zum Vertragsabschluß gediehen und weil bei diesen Verhandlungen beide Parteien von dem Gesichtspunkte ausgegangen sind, die projectirte Hafenbahn wurde für Rechnung der Stadt Neuss gebaut und verwaltet, ein Unternehmen der Stadt sein, - weil daher eine Aenderung des Gesichtspunktes von Neuem zu weitläufigen Verhandlungen führen und die Inangriffnahme des so wichtigen nützlichen Werkes wiederum in unbestimmte Zukunft hineinvertagen würde, so beschließt die Stadverordnetenversammlung, bei Seiner Excellenz dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten im Namen der Stadt Neuss den Antrag auf Concessionirung der Zweigbahn vom Bergisch-Märkischen Bahnhofe an den Erftcanal und auf Verleihung des Expropriationsrechtes für dieselbe zu stellen.
Typ | Andere |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Andere |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt in |
|
---|
Erwähnt |
|
---|