Band 38: Eintrag vom  7. September 1797 (Nr. 1256)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Erben Sinsteden

Da das den Erben Sinsteden gehörige Hauß auf der Rheinstraße nicht geteilt werden kann, indessen die Elisabeth Sinsteden auf den Verkauf desselben dringet, dieser auch von dem Vormund der minderjahrigen Sinsteden [eingefügt: Erkelenz als Antheiligter] für nothwendig und besser gethan als gelassen wird erachtet wird; so wird hiemit als nachgesuchte decretum alienandi dergestalt ertheilet, daß der zu Düsseldorf wohnende Miterb Sinsteden zu dem Verkauf vorab zu verabladen seye