Mit Rücksicht auf die augenblickliche Situation wird eine Reparatur der Schulen, wie beansprucht wird, abgelehnt, dahingegen sind sowohl die üblichen Herbstkälkungen vorzunehmen und werden etwaige sonstige nothwendige Reparaturen
[Nächste Seite] der Schulen und des Haupt-Steuer-Amtes der Baukommission zur definitiven Bestimmung überwiesen.actum ut supra