Band 60: Eintrag vom  7. Mai 1895 (Nr. 1660)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Verkauf von Grundstücken der Hospitalverwaltung.

Im Einverständnisse mit dem Beschlusse der Armen-Verwaltungs Deputationvom 26. April 1895 wird beschlossen, das der Hospitalverwaltung zugehörige Grundstück an der Josephstraße Flur A N° 668/94 als Bauplätze öffentlich zu verkaufen, und zwar in 12 einzelnen Par- zellen, so, wie diese in der vom Stadtbau- meister gefertigten Zeichnung eingetragen sind. Dem Verkauf sollen insbesondere folgende Bedingungen zu Grunde gelegt werden:

1) Jede in der Zeichnung bezeichnete Baustelle darf in der Fronte nur mit einem einzigen Hause besetzt werden, eine schmalere Pazellie- rung ist nicht statthaft.

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2) Nach Genehmigung des Verkaufes ist bei Thätigung des notariellen Kaufver- trages ein Drittel des Kaufpreises zu zahlen. Die übrigen zwei Drittel können auf den Grundstücken gegen einhalbjähr- liche Kündigung und gegen 4 1/2 % Zinsen lasten bleiben.

3) Falls nicht binnen einem Jahre nach Genehmigung des Verkaufes mit dem Bau eines Hauses auf der Baustelle be- gonnen worden, muß der Kaufpreis bis zur Hälfte, also noch ein Sechstel des- selben verlegt werden.

4) Die besondere Genehmigung des Bezirks- Ausschusses bleibt vorbehalten.

5) Die Kosten des Kaufvertrages zahlen die Ankäufer.