Die durch die Stadtverordneten - Versammlung am 18. Oktober 1927 beschlossene Jagdsteuer - Ordnung hat die Genehmigung des Bezirksausschusses I. Abteilung Düsseldorf I. C. 1227/27 unterm 22. November 1927 und die ____1____ Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten durch Erlaß vom 1. Dezember 1927 G - 2281/27 erhalten mit folgenden Maßgaben:
1. Der zweite Absatz der Ziffer b des § 2 ist zu streichen: dieser Passus lautet: Sind mehrere Jagdberechtigte einer Jagd vorhanden und treffen für einen der Jagdbeteiligten die Bestimmungen zu b) zu, so ist für die ganze Jagd die nach b) zu entrichtende höhere Jagdsteuer zu bezahlen.
2. Das letzte Wort des § 8 " aufgehoben" wird ersetzt durch aufgeschoben.
3. Der § 9 der Ordnung ist hinsichtlich des Strafmaßes und des Eintritts der Straffreiheit mit den Bestimmungen im § 79 K. A. G. in Übereinstimmung zu bringen. Der Ausdruck " Mark " ist bei der angedrohten Strafe durch Reichsmark zu ersetzen. Stadtverordneten - Versammlung ist einverstanden.