Band 75: Eintrag vom  10. Januar 1928 (Nr. 651)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Abänderung der Jagdsteuer - Ordnung.

Die durch die Stadtverordneten - Versammlung am 18. Oktober 1927 beschlossene Jagdsteuer - Ordnung hat die Genehmigung des Bezirksausschusses I. Abteilung Düssel- dorf I. C. 1227/27 unterm 22. November 1927 und die ____1____ Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten durch Erlaß vom 1. Dezember 1927 G - 2281/27 erhalten mit folgenden Maßgaben:

1. Der zweite Absatz der Ziffer b des § 2 ist zu streichen: dieser Passus lautet: Sind mehrere Jagdberechtigte einer Jagd vorhanden und treffen für einen der Jagdbeteiligten die Bestim- mungen zu b) zu, so ist für die ganze Jagd die nach b) zu entrichtende höhere Jagdsteuer zu bezahlen.

2. Das letzte Wort des § 8 " aufgehoben" wird ersetzt durch aufgeschoben.

3. Der § 9 der Ordnung ist hinsichtlich des Strafmaßes und des Eintritts der Straffreiheit mit den Bestimmungen im § 79 K. A. G. in Übereinstimmung zu bringen. Der Ausdruck " Mark " ist bei der angedrohten Strafe durch Reichsmark zu ersetzen. Stadtverordneten - Versammlung ist einverstanden.