Beim Schlusse präsentirte der Rechnungspflichtige Verzeichniß der Posten, welche durch die Verfertigung dieser Rechnung nach dem mittelst Verordnung des General-Regirungs-Commissairs vom 2ten Brümaire 9ten Jahres † [Einfügung in der Randnotiz] verursachet worden u sich auf die Summe von 666 francs belaufen, mit Ersuchen, daß der Rath dieselbe gutheißen möge, um dem Unter-Präfekt zur Ordonnanzirung vorgeleget u sofort ausbezahlet zu werden.
† vorgeschriebenen Formular
Der Rath findet dieses Posten-Verzeichniß äußerst übertrieben u empfiehlt solches dem Bürger UnterPräfekt zur billigen Moderirung.