Band 41: Eintrag vom  12. Mai 1815 (Nr. 20)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Polizei Commissair wird für Jahr 1814 ein Gratification von 200 Francs zuerkannt.

Auf die von Herrn Polizei CommissairPeters übergebenen Bittschrift vom 11. dieses, worin er auf eine Gratification anträgt, hat der versammelte Rath nach Einsicht des von von herrn Kreis Director Bene unterm siebenten December letzthin erhaltenen Schreibens, zufolge welchen nach Beschluß des Herrn General Gouvernemts Commissairsbesagten Herrn Peters eine Gratification von dreihundert Franken aus den städtischen Revenüen auszuzahlen genehmigt wird im Fall der Stadtrath dasselbe billig finden würde, beschlossen, daß dem Supplikanten fürs Jahr 1814 eine Gratification von zweihundert Franken ausbezahlt werden sollen und haben obbesagten auf dem Original unterzeichnet

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