Gegenwärtig die Herren Bürgermeister, als Preesident Josten Adjunct, SchwanSelsLelievre Brockers, Broix, Vonweed, Rottels, Reinarz, ZimmermannLoosen, Gabriel, Peter Bircken, Holter, Andreas Bircken und Hupperz Stadträthe
Wurde beschloßen die kleine Mühle am Oberthor als Oel-Mühle zu verpfachten, und den Anpfächter zugleich zu verbinden, in selbe eine FellMühle auf seine Kosten an zu legen.
Auf die vom Herrn Bürgermeister dem Stadtrath gemachte Vorstellung, daß die Pfacht-Jahre der kleinen Weizen Mühle am Oberthor am 22. des künftigen Monats September beendigt seien;
daß diese Weizen Mühle während den Neun Anpachts-Jahren, nur 4 ad 5 Jahre lang als Frucht-Mühle benuzt, während zweien Jahren aber zu gar keinem Gebrauch gedient, und nachher seit 2 Jahr und 8 Monathen zur OelMühle seie umgeändert worden, indem Anpfächter bei dem Frucht Mahlen ihre Rechnung nicht gefunden hätten;
daß die Stadt Neuß ohnehin mit überflüßigen Mehl Mühlen versehen, und daher dieser Mehl-Mühle gänzlich entbähren könnte
Daß wenn diese Mühle in Zukunft nicht mehr als Mehlmühle, sondern als Oelmühle verpfachtet würde, die andere Mehlmühle dadurch einen großen Werth erhalten, indem die Oel-Mühle weniger eintragen, und daher von Seiten der Stadt mit
[Nächste Seite] Recht verlangt werden dürfte, daß von den Anpfächtern der Ober- und Niederpforter Mehl-Mühle bis zum Jahr 1818, als lang ihre Pfacht-Jahre dauern jährlichs eine Entschädigung entrichtet werde, und zwar von 800 francs für noch jeder Jahr; unter der Bedingung, daß das in dieser Mühle befindliche Oel Werk ohne alle Entschädigung darin verbleiben soll, wo gegen Ihnen das alte herausgenommene Mehl-Mühl-Werk zuerkannt werden soll;daß in dieser kleinen Weizen Mühle außer dem bisherigen Gebrauch noch eine Fellmühle an zu bringen, welches um so viel nöthiger seie, indem die hiesigen Weißgärber gar kein Local mehr hätten, wo ihre Häute gewalkt und bereitet werden könnten, seit dem die TuchMühle verkauft worden, und der Ankäufer derselben die darin befindlich gewesenen Fell-Mühle vernichtet hat, hat derselbe
In Erwägung daß die oben benannte Weizen Mühle zu diesem Gebrauch überflüßig;
In Erwägung daß durch die Eingehung dieser Frucht Mühle der Werth der beiden anderen Mehl Mühlen erhöhet, und durch die von den Anpfächtern derselben desfalls zu fordernde Entschädigung der Nuzen und städtischen ??rariums bezwecket wird;
In Erwägung daß durch den doppelten Gebrauch, wozu diese Mühle geeignet ist, die Pfachtschillinge derselben desto höher kommen werden
[Nächste Seite]In Erwägung daß durch die Anlage einer Oelmühle der bisher willkürlich, und per Malter übertrieben hoch genommene Schlaglohn bei einer neuen Verpachtung auf einen festen Preis bestimmt werden kann;
In Erwägung daß durch die Anlage einer Fell-Mühle den Weißgärbern hiesiger Stadt nicht nur ein großer Dienst geschieht, indem sie im entgegen gesezten Falle gezwungen wären, entweder ihr Geschäft nieder zu legen, oder anderwärts ihre Häute walken zu lassen, sondern auch, da sie auswärtige Weißgärber anziehet, der Stadt im Allgemeinen Nuzen bringen wird beschloßen
Daß die oberwähnte kleine Oberpforter Weizen Mühle fernerhin nicht mehr als Frucht, sondern als Oelmühle verpachtet werden, und derselben neue Anpächter gehalten seyn soll, zugleich auch zum Gebrauch der Weißgärber eine Fell Walk Mühle auf seine eigenen Kosten in selber anzu legen, mit dem Vorbehalt jedoch daß selbes von einem hohen General Gouvernement begenehmiget werde.
Die Herren Johann Peter Kallen und Jacob Loosen Anpfächter der beiden Mehlmühlen am Ober und Niederthor , welche gegenwärtig waren, erklärten hierauf, die vorgesagte jährliche Entschädigung von 800 francs entrichten zu wollen, wie auch das in der kleinen Mühle von Ihnen angelgte Oel-Mühlen Werk in selber zu belassen, und sich dagegen, ohne auf eine andere Entschädigung Anspruch zu machen, mit dem alten heraus genommenen Mehl Werk zu begnügen, und haben die beiden Herren Johann Peter Kallen,Jacob Loosen, und oben benannte Herren auf dem Original unterzeichent.
So geschehen Neuß wie oben
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