Vorgelegt wurde ein Rundschreiben der Königlichen Regierung in Düsseldorf vom 27. July currente anno in Betreff der Züchtigungen, die den Lehrern über ihre Schüler zustehen. Man beschloß, daß an die beiden Oberlehrer circuliren zu lassen, um solches den Unterlehrer zur Befolgung mitzutheilen und demnächst mit der Bescheinigung, daß dieses geschehen zu remittiren. -