Ein Bittschrift des Herrn J. Breuer wurde eingereicht, worauf derselbe um Erlaubniß nachsucht, Kinder bis zum vollendeten 7. Jahre in seiner Warteschule aufnehmen zu dürfen. Beschloßen, ihn mit seiner Bitte abzuweisen, daß aber, nach Eingehung der Warteschule des Welder nur zwei Warteschulen bleiben bestehen sollen und ihm eine davon bleiben würde. -