In Anwesenheit des HerrnLandraths las der HerrDirector Meis den oben erwähnten Bericht vor; derselbe wurde genehmigt und dem Stadtrath mitzutheilen beschlossen, so wie auch eine von der Regierung unterm 14 currantis an die Commission erlassene Verfügung, um den Mängeln durch eine gründliche Reform abzuhelfen, welche Verfügung der Landrath mittheilte und vorlegte.