Billigung des Gesuchs, daß die französische Sprache am Kollegium in Privat-Stunden dürfe gelehrt werden.
Das unter dem 30. October einer königlichen Hochlöblichen Kirchen- und Schul-Kommission zu Düsseldorf vom Direktor des Kollegiums eingereichte Gesuch um Genehmigung des PrivatUnterrichts in der französischen Sprache an dieser Anstalt hat die städtische Schul-Kommission zweckmäßig gefunden und die darin angeführten Bedingungen gutgeheißen. Zugleich hat sie deßhalben auf die Zuschrift der königlichen Kirchen- und Schul-Kommission vom 3. November Bericht ertheilt.